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Spenden & Freistellungsbescheid

Der ASC ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein und darf Spenden entgegen nehmen. Für Spenden dürfen auch Spendenbescheinigungen ausgestellt werden. Die Mitgliedsbeiträge können nicht in der Einkommenssteuer als aussergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.